Schuld- und Haftfähigkeitsgutachten prüfen, ob eine beschuldigte Person im Tatzeitpunkt in der Lage war, das Unrecht der Handlung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Dipl.-Psych. Georg Königstein erstellt gerichtsfeste Gutachten zur Einsichts- und Steuerungsfähigkeit, zur psychischen Verfassung sowie zu relevanten Störungen oder Beeinträchtigungen. Die Begutachtung erfolgt neutral, wissenschaftlich fundiert und bundesweit.