Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um psychologische Gutachten, den Ablauf der Begutachtung und die Zusammenarbeit mit Dipl.-Psych. Georg Königstein.
Nach der Auftragsklärung erfolgt ein persönliches Gespräch, ggf. Testdiagnostik und die schriftliche Auswertung. Das fertige Gutachten wird anschließend übergeben oder direkt an die Behörde gesendet.
Je nach Fragestellung zwischen 1 und 3 Wochen. Bei komplexen Fällen kann die Bearbeitungszeit variieren.
Ja. Alle Gutachten werden nach wissenschaftlichen Standards erstellt und sind für Gerichte, Behörden und Anwälte nachvollziehbar dokumentiert.
Die Kosten richten sich nach Umfang und Fragestellung. Eine transparente Kostenübersicht erhalten Sie vor Beginn der Begutachtung.
In der Regel der Auftraggeber. Bei gerichtlicher Anordnung kann eine Kostenübernahme durch die Behörde erfolgen.
Nach Rechnungsstellung per Überweisung. Bei Privatgutachten ist eine Teilzahlung vorab üblich.
Nur die beauftragende Stelle oder die Person selbst. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung.
Alle Daten werden gemäß DSGVO vertraulich behandelt und nach Abschluss des Verfahrens sicher archiviert.