Psychologische Gutachten im Sozialrecht dienen der Einschätzung von Belastbarkeit, Leistungsfähigkeit und psychischen Einschränkungen. Sie unterstützen Sozialgerichte, Behörden und Versicherungen bei Entscheidungen zu Erwerbsfähigkeit, Teilhabe und Leistungsansprüchen. Dipl.-Psych. Georg Königstein erstellt gerichtsfeste Gutachten nach wissenschaftlichen Standards, neutral, nachvollziehbar und bundesweit.