Sekundäre Kindeswohlgefährdung beschreibt Belastungen und Traumata, die nicht durch Misshandlung oder Vernachlässigung der Eltern entstehen, sondern durch staatliche oder behördliche Interventionen. Dazu zählen Maßnahmen von Jugendämtern, Gerichten oder Gutachtern, die im Rahmen des Kinderschutzes unangemessen, übersteigert oder fehlerhaft umgesetzt werden. Dipl.-Psych. Georg Königstein erstellt gerichtsfeste Gutachten zur Einschätzung dieser Belastungen. Die Bewertung erfolgt neutral, wissenschaftlich fundiert und bundesweit.
Unter sekundärer Kindeswohlgefährdung versteht man psychische, emotionale oder strukturelle Belastungen, die als Folge behördlicher oder gerichtlicher Maßnahmen entstehen. Sie tritt vor allem dann auf, wenn das System falsch oder überzogen auf eine vermutete oder tatsächliche primäre Gefährdung reagiert.
Typische Belastungsfaktoren:
Die Einschätzung erfolgt anhand: