Psychologisch Gutachten sind oftmals fehlerhaft und unsorgfältig erstellt. Damit sind sie insgesamt mangelhaft erstellt. Insoweit stellt sich grundsätzlich aber die Frage einer Verwertbarkeit solcher psychologischer Gutachten. In dem Zusammenhang stellt sich auch die Frage der Möglichkeiten der Überprüfung bzw. Anfechtung psychologischer Gutachten. Das gilt auch im Strafrecht und im Familienrecht.