Kann ein Gutachten angefochten werden?
Anfechtung und Überprüfung von Gutachten
Psychologische Sachverständigengutachten z.B. Familienpsychologische Gutachten, Psycholigische Gutachten zur Schuld- und Haftfähigkeit, Psychologische Gutachten zur Eignungsdiagnostik im Waffenrecht, etc. kann man immer anfechten und sie überprüfen lassen. Teilnehmen daran muss man nicht.Das kann aber sinnvoll sein, es ist oftmals abzuwägen. Obwohl es diese bekannten „Zwangsbegutachtungen“ so in der Praxis gar nicht geben soll und eigentlich nicht gibt, könnte es mal im Einzelfall tatsächlich günstig sein, sich tatsächlich einmal begutachten zu lassen. Das ist sorgsam abzuwägen. Aber dann ist der Gutachter dafür sehr sorgfältig auszuwählen. Man hat hierbei als Beteiligter bzw. als Betroffener immer Mitspracherechte und ausserdem Rechte bei der Auswahl der Gutachter.
Hat man sich schliesslich auf eine Begutachtung eingelassen, obwohl man an den Gutachten nicht teilnehem muss, kann der Fall der Unzufriedenheit mit dem Ergebnis des Gutachtens ebenfalls eintreten. Und dann wäre zu überlegen, was nun zu tun ist. Möglich sind erst mal das Verlangen nach einer Gutachtenergänzung. Aber praxisnäher und viel effektiver ist idR. offenkundiger Art eine Überprüfung und Anfechtung des streitgegenständlichen Gutachtens oder ein Gegengutachten mit dem Ziel der Negation des falschen Gutachten. Sowie falls das nun notwendig, der Einholung eines Obergutachtens oder eines weiteren gerichtlichen Gutachtens. Aber dieser Weg ist nicht so einfach, er ist aber mit richtiger Argumentation machbar.
Zu sehen ist außerdem, dass es einerseits durchaus große Fluktationen unter Richtern in den Familengerichten gibt, die tätigen Richter im Familiengericht aber grundsätzlich an ihren gewohnten Gutachtern und Verfahrensbeiständen festhalten. Deshalb gibt es Kritiker, die finanzielle Abhängigkeiten vermuten, jedenfalls kommt es nicht selten vor, das eben Jugendamt und Verfahrensbeistand und Gutachter vor und während und nach der sachverständigen Begutachtung gleicher Meinung sind. Ein Richter wäre dann nicht abgeneigt diesem Vorschlag zu folgen, und diese Vermutung liegt sicher dann nicht ganz fern, so das man bei einem negativem Gutachten versuchen sollte, dieses nunmehr unter anderen und neuen Gesichtspunkten einer kritischen Überpüfung zu unterziehen. Denn eine erfolgreiche Anfechtung kann wie oben eben den Prozessverlauf und das Ergbnis dann immer beeinflussen, im günstigsten Falle zum Wohle der Betroffenen.
Auch kann sich ein sogenannter Sachverständiger möglicherweise sogar strafbar bzw. haftbar gemacht haben, was immer mit zu prüfen wäre.
Dipl.-Psych. Georg Königstein : Erstellung psychologischer Gutachten Anfechtung von psychologischen Gutachten Überprüfung sekundärer Kindeswohlgefährdungen