HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Willkommen zu unseren FAQ's - Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen

Was ist ein psychologisches Gutachten und wer führt es durch?

Ein psychologisches Gutachten ist eine fachkundige Bewertung, die darauf abzielt, psychische Aspekte eines Sachverhaltes zu klären und geeignete Interventionen zu ermöglichen. Solche Gutachten werden von qualifizierten Sachverständigen erstellt, wobei je nach Fragestellung approbierte Ärzte, Psychotherapeuten, Psychologen oder Sozialpädagogen zum Einsatz kommen können. Psychologische Gutachten sollen objektiv, unabhängig und neutral sein, basieren jedoch auf wissenschaftlichen Methoden und berücksichtigen die Normen und Vorannahmen des Begutachtenden.

Welche Grundsätze verfolgen psychologische Gutachten?

Psychologische Gutachten basieren auf den Grundsätzen der Objektivität, Unabhängigkeit und Neutralität. Sie zielen darauf ab, konkrete Fragestellungen aus dem Bereich der klinischen oder Gesundheitspsychologie nachvollziehbar zu beantworten. Dabei stützen sie sich auf eine fundierte Diagnostik und Analyse sowie auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Erstellungen von Gutachten unterliegen Sorgfaltspflichten. Bei den Gutachten handelt es sich um wissenschaftliche Arbeiten. Bei fehlerhafter und unsorgfältiger Erstellung von Gutachten stellt sich die Frage der Anfechtung. der Verwertbarkeit dieser Gutachten.

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In welchen Situationen kommen psychologische Gutachten zum Einsatz?

Psychologische Gutachten werden in einer Vielzahl von Kontexten eingesetzt, um fundierte Einschätzungen zu spezifischen psychologischen Fragestellungen zu liefern. Hier sind einige Beispiele:

  • Familiengerichtliche Verfahren: Einschließlich Fragen des Sorgerechts, Aufenthaltsbestimmungsrechts und Umgangsrecht.
  • Waffenrecht: Bewertung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit für den Erwerb eines Waffenscheins oder einer Waffenbesitzkarte.
  • Berufs- und Erwerbsfähigkeit: Beurteilung der allgemeinen Leistungsfähigkeit.
  • Aussagefähigkeit: Einschätzung der Fähigkeit einer Person, zuverlässige Aussagen zu machen.
  • Strafrecht: Beurteilung von Schuldunfähigkeit, Haftunfähigkeit, Gefährlichkeitsprognosen und Risikoeinschätzungen.
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld: Bewertung psychologischer Auswirkungen nach Unfällen oder Verletzungen.
  • Geschäftsfähigkeit: Beurteilung von Beeinträchtigungen der Entscheidungsfähigkeit, z.B. bei Demenz.
  • Verkehrsrecht: Überprüfung der Verkehrstauglichkeit bei bestimmten Verkehrsdelikten.
  • Namensänderung: Psychologische Bewertung im Rahmen von Namensänderungsverfahren.

Zusätzlich zu diesen Anwendungsgebieten werden gesundheitspsychologische Gutachten beispielsweise zu Themen wie gesundheitsbezogenem Risikoverhalten erstellt. Auch in der Arbeitspsychologie und außerhalb des Gesundheitsbereichs, wie in der Wirtschaftspsychologie, finden psychologische Gutachten Anwendung.

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Was versteht man unter primärer und sekundärer Kindeswohlgefährdung?

Unterschieden werden primäre und sekundäre Kindeswohlgefährdung. Primäre Kindeswohlgefährdung bezieht sich auf das Verhalten oder Nichthandeln von Eltern, das die Lebensbedingungen des Kindes negativ beeinflusst und seine Entwicklung gefährdet. Sekundäre Kindeswohlgefährdung entsteht sodann als Folge von Fehlreaktionen auf diese    primäre Gefährdung.

Daher sollten alle beteiligten Akteure immer darauf achten, welche Risiken und Nebenwirkungen mit allem Maßnahmen für Kinder und Eltern verbunden sind, die sich aus dem Verfahrensablauf oder konkreten Entscheidungen für diese Kinder ergeben. Dieser Forderung hat auch das BVerfG mit verschiedenen Entscheidungen Nachdruck verliehen, indem es darauf hinweist, dass immer stets zu prüfen sei, ob die Nachteile, die für das Kind mit einer Maßnahme oder Entscheidung verbunden sind, möglicherweise größer sind, als die dabei zu erwartenden Vorteile. Man spricht dann von einer sogenannten „sekundären Kindes-wohlgefährdung“. Behörden und Gerichte vernachlässigen oft diesen wichtigen Aspekt. D.h. um in der Folge zu schnellen ( oft voreiligen ? ) Ergebnissen zu kommen. Und Aspekte der negativen Folgen von Maßnahmen,  einer sogenannten „sekundären Kindeswohlgefährdung“ wird von Behörden und Gerichten sodann gerne mal „vergessen.“ Unstrittig ist, dass das Gericht auch dem Willen des Kindes nicht stattgeben darf, wenn die auf dem Kindeswillen beruhende Anordnung einer kindesschutzrechtlichen Maßnahme zu einer sekundären Kindeswohlgefährdung führen würde. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine kindesschutzrechtliche Maßnahme „ungeeignet, wenn sie in anderen Belangen des Kindeswohls wiederum eine Gefährdungslage schafft und deswegen in der Gesamtbetrachtung zu keiner Verbesserung der Situation des gefährdeten Kindes führt, siehe BGH 26.10.2011 – XII ZB 247/11 Rn. 29.Befolgungen des Kindeswillens finden jedenfalls dann eine Grenze, wenn dies zu einer sekundären  Kindeswohlgefährdung führen und somit dem Kind schaden würden.

 

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Welche Rolle spielen Jugendämter bei Kindeswohlgefährdung?

Eine sekundäre Kindeswohlgefährdung kann von Jugenämtern ausgehen. Jugendämter sind zentrale Anlaufstellen, die einen umfassenden Eindruck von der Familiensituation vermitteln. Jugendämter sollen Hilfestellungen geben. So ist ihr gesetzlicher Auftrag Auftrag. Allerdings wird kritisiert, dass Mitarbeiter von Jugendämtern oft als Entscheider auftreten, ohne die erforderliche Qualifikation dafür zu besitzen.Kritisiert wird auch die zuweilen  mangelhafte Sachverhaltsaufklärung von Jugendämtern und ihre voreiligen Entscheidungen die nicht immer alle notwendigen und dm Jugendamt obliegenden  Aspekte des Kindeswohls berückschtigen.

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Was ist die Aufgabe eines Verfahrensbeistands?

Verfahrensbeistände vertreten die Interessen des Kindes in gerichtlichen Verfahren. Verfahrensbeistände sollen sein der Anwalt des Kindes. Verfahrensbeistände  werden vom Gericht benannt. Die Auswahl erfolgt oft ohne spezielle Qualifikationsanforderungen, und ihre Entscheidungen im Verfahren  sind schwer zu korrigieren, selbst bei ihrer mangelhafter Arbeit bleiben sie im Amt. Treffen sie falsche Entscheidungen, so  kann dann eine sekundäre Kindeswohlgefährdung durch diese Verfahrensbeistände  vorliegen.

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Wie wird die Qualität von Sachverständigen gewährleistet?

Trotz Neuregelungen im Sachverständigenrecht 2015 und der Möglichkeit, Parteien, Anwälte an der Auswahl zu beteiligen, bleibt die Qualität der Gutachter eine Herausforderung. Gerichte neigen dazu, ihnen langjährig bekannte Sachverständige einzusetzen, was die Neutralität beeinträchtigen kann. Mangelhaftes Arbeiten von Gutachtern bleibt dann oft ohne nennenswerte Konsequenzen.  Sanktionen erfolgen eher wenig. Folgen mangelnder Leistungen bleiben für Sachverständige idR. aus.

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Welchen Einfluss haben private Träger und Helfergruppen?

Durch weiter zunehmede Aufgaben kommen private Helfersgruppen und private Träger in der Jugendhilfe immer mehr ins Spiel. Wegen der zunehmenden Delegation von Aufgaben und Privatisierungen gewinnen private Träger und Helfergruppen wie Kinderheime, Pflegestellen, Umgangsbegleiter, Therapeuten, sonstige Experten und Berater zunehmend Einfluss. Ihre finanziellen Interessen können jedoch öfters zu Bedenken bezüglich ihrer Neutralität führen.

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Warum werden viele Sachverständigengutachten am Familiengericht als mangelhaft eingestuft?

Studien, wie die von Prof. Dr. Werner Leitner, zeigen auf, dass ein hoher Prozentsatz der Sachverständigengutachten am Familiengericht Mängel aufweist. Es wurde festgestellt, dass bei vielen Gutachten unsorgfältige und unsystematische Datenerhebungen und Verhaltensbeobachtungen durchgeführt werden, oft ohne einen klaren Gesprächsleitfaden, was zu unspezifizierter Gesprächsführung führt. Zudem wird in vielen Fällen aktuelle wissenschaftliche Literatur nicht berücksichtigt. Eine weitere Studie von Prof. Dr. Ursula Gresser und Benedikt Jordan deutet darauf hin, dass in einigen Fällen Gutachter sogar eine Ergebnistendenz vom Richter vorgegeben bekommen. Diese Faktoren tragen dazu bei, dass Gutachten fehlerhaft sein können, was ihre Verwertbarkeit in rechtlichen Verfahren in Frage stellt. Bei der Erstellung von Gutachten ist es daher entscheidend, wissenschaftliche Standards einzuhalten und eine neutrale, unvoreingenommene Herangehensweise zu gewährleisten.

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Was ist ein methodenkritisches Gutachten und wann wird es eingesetzt?

Ein methodenkritisches Gutachten wird speziell in rechtlichen Auseinandersetzungen eingesetzt, um die Methodik und Schlussfolgerungen eines bestehenden Gerichtsgutachtens zu hinterfragen. Diese Art von Gutachten ist besonders relevant, wenn ein gerichtlich in Auftrag gegebenes aussagepsychologisches Gutachten für eine Partei nachteilig ist, beispielsweise indem es einer Belastungsaussage Glaubwürdigkeit verleiht. Das methodenkritische Gutachten, das von der Verteidigung in Auftrag gegeben wird, zielt darauf ab, die Schwachstellen des ursprünglichen Gutachtens aufzudecken und so die Glaubhaftigkeit der belastenden Aussagen in Frage zu stellen. Es bietet somit eine wichtige Verteidigungsstrategie, indem es methodische Mängel und potenzielle Voreingenommenheiten des ursprünglichen Gutachtens hervorhebt. Das alles dient der erfolgreichen Gutachtensanfechtung.

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Wie sieht Rechtsprechung bezüglich Familiengutachten im Kontext des Elternrechts und des Kindeswohls aus?

Rechtsprechung bezüglich Familiengutachten im Kontext des Elternrechts und des Kindeswohls

Die Rechtsprechung, insbesondere des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts, legt großen Wert auf den Schutz des Kindeswohls und die Rechte der Eltern, Art. 6 GG. Gemäß Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ERMK ist jeder Staat verpflichtet, die Zusammenführung von leiblichen Elternteilen mit ihrem Kind zu fördern. Ein faires Verfahren ist nach Artikel 6 der Konvention für alle Begutachtungen im Familienrecht garantiert. Das Bundesverfassungsgericht schützt Ehe und Familie, beides ist ein hohes Gut. Dieses Verfassungsgericht betont, dass die räumliche Trennung eines Kindes von seinen Eltern den stärksten Eingriff in das Elternrecht darstellt und nur unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzdieses  zulässig ist. Eingriffe in die Elternrechte dürfen nur erfolgen, wenn das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre. Die negativen Folgen einer Trennung müssen sorgfältig gegen die potenziellen Vorteile abgewogen werden, um sicherzustellen, dass sich die Situation des Kindes insgesamt verbessert. Ohne Verbesserung ist eine Herausnahme von Kindern aus Familien schädlich und rechtswidrig.

Der Wille des Kindes muss ebenfalls im Verfahren berücksichtigt werden.Der Kindeswille ist deshalb zu explorieren und er ist im Kontext richtig einzuordnen, mit zunehemdem Alter des Kindes ist er immer mehr zu berücksichtigen.

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Anfechtung und Überprüfung psychologischer Gutachten

Anfechtung und Überprüfung von psychologischen Gutachten durch Dipl.-Psych. Georg Koenigstein

Viele Gutachten  sind mangelhaft und sinnvoll ist es insoweit, diese Gutachten auf Mängel und Fehler zu untersuchen. Viele Psychologische Sachverständigengutachten z.B. Familienpsychologische Gutachten, Psychologische Gutachten  zur Schuld- und Haftfähigkeit, Psychologische Gutachten zur Eignungsdiagnostik im Waffenrecht,  etc.  kann  man damit überprüfen lassen.Damit besteht dann die Chance, sie anfechten zu koennen. An solchen Gutachten   besteh kein Zwang zur Teilnahme. D.h. teilnehmen daran muss man nicht. Das kann aber sinnvoll sein,  eine Teilnahme  ist  damit oftmals abzuwägen.  Obwohl es diese bekannten „Zwangsbegutachtungen“ so in der Praxis gar nicht geben sollte und eigentlich gar nicht nicht gibt, könnte es mal  im Einzelfall tatsächlich günstig sein, sich tatsächlich einmal von einem sogenannten Gutschter begutachten zu lassen. Das ist dann sorgsam abzuwägen. Aber in dem Falle  ist der Gutachter dafür sehr sorgfältig auszuwählen. Man hat hierbei als Beteiligter bzw. als Betroffener  immer Mitspracherechte und ausserdem Rechte bei der Auswahl der Gutachter.

Hat man sich schliesslich auf eine Begutachtung eingelassen, obwohl man an den Gutachten  nicht teilnehem muss, kann der Fall der Unzufriedenheit mit dem Ergebnis des Gutachtens ebenfalls eintreten. Und dann wäre zu überlegen, was  nun zu tun ist. Möglich sind erst mal das Verlangen nach einer Gutachtenergänzung.  Aber praxisnäher und viel effektiver ist idR. offenkundiger Art eine Überprüfung und Anfechtung des streitgegenständlichen Gutachtens oder ein Gegengutachten mit dem Ziel der Negation des falschen Gutachten. Sowie falls das nun notwendig,  der Einholung eines Obergutachtens oder eines weiteren gerichtlichen Gutachtens. Aber dieser Weg ist nicht so einfach, er ist aber mit richtiger Argumentation machbar.

Zu sehen ist ausserdem, dass es einerseits durchaus grosse Fluktationen unter Richtern in den Fanmilergerichten gibt, die tätigen Richter im Familiengericht aber grundsätzlich an ihren gewohnten Gutachtern und Verfahrensbeiständen festhalten. Deshalb  gibt es Kritiker, die finanzielle Abhängigkeiten vermuten, jedenfalls kommt es nicht selten vor,  das eben Jugendamt und Verfahrensbeistand und Gutachter vor und während und nach der sachverständigen Begutachtung gleicher  Meinung sind. Ein Richter wäre dann nicht abgeneigt diesem Vorschlag zu folgen, und diese Vermutung liegt sicher dann nicht ganz fern,  so das man bei einem negativem Gutachten versuchen sollte, dieses nunmehr unter anderen und neuen Gesichtspunkten einer kritischen Überpüfung zu unterziehen. Denn eine erfolgreiche Anfechtung kann  wie oben eben den Prozessverlauf und das Ergbnis dann immer beeinflussen,  im günstigsten  Falle zum Wohle der Betroffenen. 

Auch kann sich ein sogenannter Sachverständiger möglicherweise sogar strafbar bzw. haftbar gemacht haben, was immer mitzupruefen wäre.

Der Gutachter selbst ist in der Pflicht. Sachverständiger Dipl.-Psychologe Georg Koenigstein überprüft aufgrund seiner langjähriger Berufserfahrung und umfangreichen psychologischen und rechtlichen Wissens die Qualität eines sogenannten Gutachtens.Und imanent damit ist somit also auch die  Überpuefung des fachgerechten und sorgfältigen  Arbeiten des betreffenden Gutachters bzw. Sachverständigen.

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Verwertbarkeit mangelhafter Gutachten

Frage: Sind mangelhafte Guachten verwertbar?

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Zur Verwertbarkeit mangelhafter Gutachten

Der das Mandat annehmende Gerichtsgutachter schuldet den Beteiligten ( Parteien) und dem Gericht ein beweistaugliches und beweiskräftiges Gutachten.

Einem nicht verwertbaren Gutachten liegen schwere Mängel zu Grunde. Nichtverwertbarkeit aufgrund dieser Mängel entsteht dann, wenn eine anfängliche oder nachträgliche Unmöglichkeit gegeben ist. Dies ist dann besipielsweise in folgenden Situationen der Fall:

-bei einem schweren Übernahmeverschulden des Gerichtlichen Gutachters

-bei schweren inhaltlichen sowie fachlichen Mängeln des gerichtlichen Gutachtens

Fakt ist ausserdem, psychologische Gutachten sind nach wissenschaftlichen Unersuchungen oftmals fehlerhaft und unsorgfältig erstellt. Damit sind sie insgesamt mangelhaft erstellt. Insoweit stellt sich grundsätzlich aber die Frage einer generellen Verwertbarkeit solcher psychologischer Gutachten. In dem Zusammenhang stellt sich auch die Frage der Möglichkeiten der Überprüfung bzw. Anfechtung psychologischer Gutachten. Das gilt auch im Strafrecht und im Familienrecht. Grundsätzlich sind unsorgfältig ertellte Gutachten nicht verwertbar und der betreffende Gutachter kann sich sogar  möglicherweise strafbar gemacht haben und kann strachtlich zur Verantwortung gezogen werden, zB.  in seinen Kammern und Verbänden, wie im Ethikausschuß. Zudem stellt sich die Haftungsfrage aufgrund Schlechtleistung.Unsorgfältig erstellte  Gutachten sind angreifbar, sie sind jedenfalls meistens gar nicht verwertbar, und weitere Folgen und Konsequenzen im Verfahren zu prüfen.

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Erziehungsfähigkeitsgutachten

Erziehungsfähigkeitsgutachten

Gerichte sind oftmals geneigt, sogeannte psychologische Gutachten bei Sachverständigen in Auftrag zu geben, wenn Zweifel an der Erziehungsfähigket der Eltern bestehen. Der Sachverständige erstattet dann ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit, in der Regel werden damit die Ansichten der Gutachters unkritsch von Familienrichtern sodann in ihre Entscheidungen, oftmals Beschlüssen, einfach mal so übernommen. So dass dann eine Überprüfung bzw. Anfechtung psychologischer Gutachten immer zu erwägen ist.

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Gutachten-was tun?

Gutachten-was tun?

Du sollst nun zur Begutachtung oder möchtest ein Gutachten überprüfen lassen?

Hier sind für Dich folgende Optionen offen:

Sollst Du an einem Gutachten teilnehmen, so ist vorher zu prüfen, ob eine Teilnahme daran denn nötig ist. Man muss nicht teilnehmen, möglicherweise geht’s es auch ohne diese.

Ist ein bestehendes Gutachten nun mal in der Welt, und Du bist nicht damit einverstanden, so ist eine Erstellung einer Gutachtenskritik in Erwägung zu ziehen, oder ein Gegengutachten privater Art ist neu erstellen zu lassen. Im Einzelfall ist der richtige Weg zu prüfen, generell ist es so, dass medizinische und psychologische Gutachten eben oft Fehler aufweisen und deshalb angreifbar sind, dass aus verschiedenen Gründen. Ein alternatives Handeln ist je nach Fall dann angebracht.

Es geht im Waffenrecht oftmals um die persönliche Eignung, überhaupt eine Waffe führen zu dürfen.

Oft geht es im Strafrecht um Schuldfähigkeit und um eine Haftfähigkeit.

Es geht im Familienrecht in der Regel um das Wohl eures Kindes, wo wird euer Kind seinen Lebensmittelpunkt haben? Und wo wird sich euer Kind nun in Zukunft aufhalten und bei wem ist jetzt und in Zukunft der Lebensmittelpunkt ? Ist der im Heim oder bei Pflegeeltern oder den leiblichen Eltern? Und wenn bei den Eltern, dann bei welchem Elternteil ?? 

Ist dann ein Umgang umstritten, ist zudem zu prüfen, wie gestaltet sich der Umgang zu deinem Kinde? Alternativlos in Fragen von Sorge und Umgang ist gar nichts, die verschiedenen Möglichkeiten sind dagegen gutachterlich immer alle zu überprüfen. Vor-und Nachteile.

Und zugunsten anderer Optionen gilt: Möglicherweise  muss man also gar nicht an der Begutachtung teilnehmen.

Dipl.-Psych. Georg Königstein:  Erstellung psychologischer Gutachten   Anfechtung psychologischer Gutachten   Prüfung sekundärer Kindeswohlgefährdungen 

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Zitate

Zitate:

let’s do it   nike

carpe diem  Horaz

Man muss es tun Gerd Müller

Lieber unperfekt gestartet, als perfekt gewartet.“    J.HOELLLER

Jeder Mensch, dieser Welt, der Veränderungen wollte,  jeder Mensch, der jemals etwas erreicht hat, hat einfach mal losgelegt und geschaut, was herauskommt. Selbst ein Elon Musk, immerhin waren seine Ideen so verrückt wie kaum welche

 

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Schlusswort: Was ist Ihr konkretes Ziel? Was möchten Sie ??