Gerichte sind oftmals geneigt, sogeannte psychologische Gutachten bei Sachverständigen in Auftrag zu gegen, wenn Zweifel an der Erziehungsfähigket der Eltern bestehen. Der Sachverständige ersattet dann ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit, in der Regel werden damit die  Ansichten der Gutachters unkritsch von Familienrchters sodann in ihre Entschedungen, oftmals Beschlüsse, einfach mal so  übernommen.  So dass dann eine Überprüfung bzw. Anfechtung  pschologischer Gutachten immer zu prüfen ist.